GESCHÄFTSFELDER

Der Gesetzgeber schreibt den Bauherren die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination von Baustellen bei besonders gefährlichen Arbeiten und / oder Arbeiten oberhalb der festgesetzten Umfangsgrenze verbindlich vor. Diese Koordinationsleistung erfordert besondere Sachkunde und den Eignungsnachweis während der verschiedenen Phasen:

SICHERHEITS- UND
GESUNDHEITSSCHUTZKOORDINATION
NACH EG-RICHTLINIE

  • Planungsphase

  • Bauphase

  • SiGe - Unterlage für den späteren Betrieb




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